Beleuchtung von Zahnkliniken und EU-Verordnung RoHS 2011/65/EU Verbot des Verkaufs von Leuchtstofflampen

Beleuchtung von Zahnkliniken und das EU-Verbot von Leuchtstofflampen; EU-Richtlinie EU RoHS 2011/65/EU

Die EU-RoHS-Richtlinie: Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe 2011/65/EU , die die Verwendung gefährlicher Stoffe bei der Herstellung und Produktion einschränkt, die Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung von Produkten, einschließlich Beleuchtung, einschränkt. Für bestimmte Beleuchtungsprodukte wurde jedoch eine Ausnahme von der EU-Richtlinie EU RoHS 2011/65/EU gemacht. Die Ausnahme von der EU-RoHS-Richtlinie galt für folgende Produkte:

  • T5 Leuchtstofflampen (Röhren)
  • T8 Leuchtstofflampen (Röhrenlampen)
  • CFLni-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen
  • HPD-Lampen

Eine neue Änderung der EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU hat die Ausnahmeregelung für diese Beleuchtungsprodukte beendet.

Das bedeutet, dass Leuchtstofflampen, Lampentypen, T5 T8 und CFLni Lampen in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Viele Zahnkliniken müssen Leuchtstoffröhren durch LED-Beleuchtung ersetzen.

Zeitplan: Ende der Ausnahmeregelung von der EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU für Leuchtstofflampen

Die folgende Tabelle zeigt, wann der Verkauf von Leuchtstofflampen in der EU verboten wird. Zahnärzte, die nach Ersatzlampen für Leuchtstofflampen suchen, können nach den in der folgenden Tabelle angegebenen Terminen keine Ersatzlampen mehr kaufen.

Tabelle: Zeitplan EU-Verbot von Leuchtstofflampen EU RoHS 2011/65/EU

Typ der Leuchtstofflampe

Datum des Verkaufsverbots in der EU

T5 Leuchtstofflampen (Röhren)

25. August 2023

T8 Leuchtstofflampen (Röhrenlampen)

25. August 2023

CFLni-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen

25. Februar 2023

EU-Verbot von Leuchtstofflampen ersetzt T5-, T8- und CFL-Leuchtstofflampen in Zahnkliniken und zahnärztlichen Behandlungsräumen durch energieeffiziente Vollspektrum-LED-Beleuchtung

DentLed kann beim Ersatz von Leuchtstofflampen durch neue energieeffiziente LED-Lampen mit vollem Tageslichtspektrum helfen. 

Die Dentalbeleuchtung mit fluoreszierenden T5- und T8-Röhren kann ersetzt werden durch:

PHU Vollspektrum-LED-Licht für Behandlungsräume für Zahnkliniken – Volles Tageslicht-Spektrumlicht für zahnärztliche Behandlungsräume.

PHL22 DUO – LED-Leuchten für zahnärztliche Behandlungsräume – Dentale LED-Linie mit vollem Tageslichtspektrum für über dem Zahnarztstuhl.

Für Zahnarztpraxen mit abgehängten Decken können DL60 oder DL120 LED-Panels mit vollem Tageslichtspektrum verwendet werden. Die DentLed DL60 LED-Panels und DL120 LED-Panels wurden speziell entwickelt, um die Anforderungen für den Einsatz in Zahnkliniken und zahnärztlichen Behandlungsräumen zu erfüllen. 

DentLed DL60 und DL120 LED-Panels mit vollem Tageslichtspektrum für Zahnärzte

  • Paneele mit vollem Tageslichtspektrum – 5000k.
  • Hoher CRI von +97 oder genaue Farbtonabstimmung und Farbbestimmung.
  • Keine Härtungs- oder Aushärtungseffekte von Dentalkompositen und Klebstoffen. 
  • Flimmerfreie Treiber – kein ermüdendes sichtbares oder unsichtbares Flimmern.
  • Erwartete Lebensdauer von 80.000 Stunden oder ca. 30 Jahren.

Bitte besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen über DentLed LED-Panels für zahnärztliche Behandlungsräume:

Produktseite DL60 Vollspektrum-Tageslicht-LED-Panel für zahnärztliche Behandlungsräume

Produktseite DL120 Vollspektrum-Tageslicht-LED-Panel für zahnärztliche Behandlungsräume –

Weitere Hintergrundinformationen zur Existenz der EU-Richtlinie zur Reduzierung der Verwendung gefährlicher Stoffe RoHS EU RoHS 2011/65/EU

Die Richtlinie 2011/65/EU der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS) ist eine wichtige regulatorische Maßnahme, die darauf abzielt, die Verwendung gefährlicher Materialien in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen. Ein kritischer Schwerpunkt ist die Regelung von Leuchtstofflampen.

Leuchtstofflampen enthalten traditionell mehrere Stoffe, die unter RoHS eingeschränkt sind, darunter Quecksilber und Blei. Quecksilber ist ein wichtiger Bestandteil für den Betrieb der Lampe und erleichtert die Emission von ultraviolettem Licht. Seine Toxizität und sein Potenzial für Umweltschäden erfordern jedoch eine Einschränkung.

Die RoHS 2011/65/EU schreibt strenge Richtlinien für die zulässige Konzentration dieser gefährlichen Stoffe vor und reduziert ihr Vorkommen erheblich. So darf der Quecksilbergehalt bei Kompaktleuchtstofflampen 5 mg pro Lampe nicht überschreiten. Auch die Hersteller werden ermutigt, umweltfreundliche Alternativen zu entwickeln.

Die Richtlinie verpflichtet die Hersteller außerdem, Verfahren für die sichere Entsorgung und das Recycling von Altlampen einzuführen, um schädliche Leckagen in die Umwelt zu minimieren. Die RoHS-Konformität stellt sicher, dass die Produktionsprozesse an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet werden, wobei die Verantwortung für die Umwelt bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Vordergrund steht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wichtige Leitlinien für Leuchtstofflampen bietet, die sich mit potenziellen Gefahren befassen und verantwortungsvolle Produktions- und Entsorgungspraktiken gewährleisten und einen Standard für eine nachhaltige Entwicklung der Elektronikindustrie setzen.

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